Der EuGH hatte sich in einem Vorlageverfahren mit der Auslegung der Begriffe "Kopie" und "Information" auseinanderzusetzen, insbesondere mit der Frage, ob auch ganze (originalgetreue) Dokumente vom Auskunftsanspruch umfasst sind oder nur die darin enthaltenen personenbezogenen Daten. Ungeklärt bleibt weiterhin, ob für die Herstellung von Kopien der Krankengeschichte Kostenersatz verlangt werden darf.