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VwGH 06. 12. 2022, Ra 2020/11/0069 – Die Beurteilung, ob eine wesentliche Verbesserung des Versorgungsangebots im Einzugsgebiet erreicht werden kann, hat gem § 5 Abs 2 Z 1 Wr KAG unter Berücksichtigung der Auslastung und durchschnittlichen Belastung von bestehenden Leistungsanbietern zu erfolgen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2023, 18 Heft 1 v. 15.3.2023

VwGH 06. 12. 2022, Ra 2020/11/0069

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