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Editorial

EditorialLukas TillZfG 2023, 1 Heft 1 v. 15.3.2023

Liebe Leserinnen und Leser!

Wenngleich das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG; BGBl I 2021/242) nicht ganz so neu ist, ist es nach wie vor (va ethisch) heftig umstritten.1)1)So bereits Kopetzky, Ein Jahr Sterbeverfügung, RdM 2022/328. Im Jänner 2023 ist es bereits ein Jahr in Kraft. Hierdurch wurde ein gesicherter Rahmen für die Leistung und Inanspruchnahme von Assistenz beim Suizid geschaffen.

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