Liebe Leserinnen und Leser!
Wenngleich das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG; BGBl I 2021/242) nicht ganz so neu ist, ist es nach wie vor (va ethisch) heftig umstritten.1) Im Jänner 2023 ist es bereits ein Jahr in Kraft. Hierdurch wurde ein gesicherter Rahmen für die Leistung und Inanspruchnahme von Assistenz beim Suizid geschaffen.