I. Allgemeines
Im November 2021 wurde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Systems der Gesundheits-Zielsteuerung eingeleitet und mit Ende August 2022 abgeschlossen. Im Ergebnis wurden zwei Regelungen des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes1) als verfassungswidrig aufgehoben. Konkret wurden drei Aspekte überprüft, nämlich die Rolle der Zielsteuerungskommissionen2), die Einsetzung der Gesundheitsplanungs-GmbH sowie die Kompetenzmäßigkeit des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes in Bezug auf Krankenanstalten.