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Die organisatorische Ausstattung der Zentralen Ambulanten Erstversorgung als Akut-Ambulanzen mit MRT-Geräten aus juristischer Sicht

BeiträgeRA Dr. Levente B. Nagy, RA Mag. Lukas FischerZfG 2022, 76 Heft 3 v. 15.9.2022

In der medizinischen Praxis ist es nicht unüblich, dass eine MRT-Untersuchung im Rahmen der Erstversorgung im Bereich einer Zentralen Ambulanten Erstversorgung ("ZAE") nicht sofort durchgeführt werden kann. Aufgrund der gesetzlich normierten Verpflichtung öffentlicher Krankenanstalten zur Behandlung ambulanter PatientInnen gem § 26 KAKuG tendieren Gerichte in so einem Fall dazu, ein Organisationsverschulden von Seiten der Krankenanstalt zu bejahen. Dies insbesondere dann, wenn die MRT-Untersuchung in den niedergelassenen Bereich "ausgelagert" wird.

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