Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie sowie ebenso der stetigen Ausweitung der Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen an und für sich zu beliebigen Uhrzeiten nimmt auch das Phänomen der Aufstellung von Automaten zur Abgabe von Waren aller Art in verstärktem Maße zu. Mag dies nun im gewerberechtlichen Bereich bei bestimmten Kategorien von Produkten (Nahrungsmittel, Getränke etc) unproblematisch erscheinen, so wirft dies, wenn es um einen Automaten geht, der zur Abgabe von Arzneimitteln dienen soll, eine ganze Reihe von Fragen auf. Dies, da offenkundig im Rahmen der Abgabe durch einen Automaten eine Beratung durch Angestellte der Apotheke vollständig entfällt und der Kunde sohin in seiner Kaufentscheidung bar jedweder Unterstützung und Hilfestellung ist.