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OGH 12. 10. 2021, 1 Ob 126/21t – Bei Eintritt eines Schadens im Sinne einer Dienstunfähigkeit aufgrund von summierten Einwirkungen (ua durch Mobbing/Bossing des Arbeitgebers) haftet der Schädiger nur für jenen Schadensteil, der ihm zugerechnet werden kann

Aktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2022, 13 Heft 1 v. 15.3.2022

OGH 12. 10. 2021, 1 Ob 126/21t

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