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OGH 29. 04. 2021, 9 ObA 36/21s – Vergütung für geleistete Überstunden ist nach Dienstordnung B bei sonstigem Ausschluss innerhalb von sechs Kalendermonaten ab genanntem Zahlungstermin geltend zu machen*)*)Bearbeitung OGH, OLG: MMag. Dr. Katharina Leitner, Mag. Laura Fischer, BA, Mag. Klara Doppler
Bearbeitung VwGH, VfGH und LVwG: Dr. Daniel Wachter

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, OLG, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2021, 93 Heft 3 v. 15.9.2021

OGH 29. 04. 2021, 9 ObA 36/21s

I. Das Berufsrecht

Die Klägerin ist als Ärztin im Klinikum der Beklagten im Rahmen eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses beschäftigt, auf das die Dienstordnung B (DO.B) für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern anzuwenden ist.

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