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VfGH 07. 10. 2020, G 289/2020 ua – Keine Verfassungs- bzw Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen des ErwachsenenschutzvereinsG sowie einer Verordnung betreffend die Feststellung der Eignung von Vereinen zur Versorgung betroffener Personen, da diesbezügliche Beschränkungen im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2021, 29 Heft 1 v. 15.3.2021

VfGH 07. 10. 2020, G 289/2020 ua

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