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OGH 06. 08. 2020, 2 Ob 5/20d – Der Veranstalter eines Radrennens ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht zu einer Absicherung der in die Rennstrecke einmündenden Zufahrtsstraßen verpflichtet, solange Teilnehmer eines Rennens diese passieren könnten

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 146 Heft 4 v. 15.10.2020

OGH 06. 08. 2020, 2 Ob 5/20d

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