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OGH 27. 05. 2020, 8 ObA 27/20h – Nach § 711 ASVG sind auch Sonderpensionen einzurechnen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 140 Heft 4 v. 15.10.2020

OGH 27. 05. 2020, 8 ObA 27/20h

VERSICHERUNGSRECHT

Entsprechend dem Ziel des Gesetzgebers, Sonderpensionen einheitlich zu begrenzen, gestattet der Wortlaut des § 711 ASVG, auch Leistungen als vom "Sonderpensionsbegrenzungsgesetz (SpBegrG) umfasst" zu qualifizieren, wenn diese von der Kompetenz nach § 10 Abs 6 BezBegrBVG erfasst und vom SpBegrG nicht unmittelbar angesprochen sind.

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