Der Deutsche Bundestag stimmte vor dem Hintergrund eines eklatanten Mangels an Spenderorganen am 16. 01. 2020 nach jahrelanger Diskussion über die Organspendenpraxis ab und entschied für die Entscheidungslösung (19/11087) und gegen eine Widerspruchslösung (19/11096). Somit ist in Deutschland weiterhin ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten eine Organentnahme nach dem Tod nicht zulässig. Neu ist nun, dass die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende künftig auch in Ausweisstellen möglich ist. Ferner sollten HausärztInnen ihre PatientInnen regelmäßig zur Eintragung in das zu errichtende Online-Register ermutigen. Diese Neuregelung gibt Anlass, sich die Rechtslage in Österreich zu vergegenwärtigen.