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Instrumente zur Selbstbestimmung sowie Erwachsenenvertretung und ihre Besonderheiten bei migrantischen PatientInnen

BeiträgeMMag. Dr. Katharina LeitnerZfG 2019, 118 Heft 4 v. 15.10.2019

War in den 1960er Jahren der Anteil an migrantischen1)1)Der Begriff MigrantIn wird im Folgenden als Überkategorie verwendet. Darunter subsumiert werden AusländerInnen, Personen mit Migrationshintergrund, Asylwerbende, Asylberechtigte und Flüchtlinge. Dabei soll jedoch nicht der Eindruck erweckt werden, MigrantInnen seien eine real existierende Bevölkerungsgruppe, die innere Gemeinsamkeiten aufweist. Vielmehr wird aus Gründen der Vereinfachung MigrantIn als Überbegriff für die genannten heterogenen Gruppen verwendet. Personen noch relativ gering, ist die Zuwanderung heute eine dominierende Komponente der Bevölkerungsentwicklung und wird dies – auch aufgrund der niedrigen Geburtenrate im Inland – voraussichtlich bleiben. Ein Anstieg an ausländischen Staatsangehörigen oder Personen mit Migrationshintergrund in der Bevölkerung führt zu einem entsprechenden Anstieg an migrantischen PatientInnen. Vorliegender Beitrag geht daher der Frage nach, welche Besonderheiten Instrumente zur Selbstbestimmung sowie die Erwachsenenvertretung im Zusammenhang mit dieser Patientengruppe aufweisen.2)2)Dieser Beitrag stellt einen aktualisierten und angepassten Ausschnitt aus der Dissertation der Autorin dar.

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