Angehörige der Gesundheitsberufe sind trotz grundsätzlich bestehender Verschwiegenheitspflicht unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Im folgenden Beitrag werden die Neuerungen dargestellt, die das Gewaltschutzgesetz 20191) hinsichtlich der Anzeigepflicht für die verschiedenen Gesundheitsberufe gebracht hat.