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Die Neuregelung der Anzeigepflichten für Gesundheitsberufe durch das Gewaltschutzgesetz 2019

BeiträgeUniv.-Ass. MMag. Thomas Flörl, Univ.-Ass. Mag. Carina LisowskaZfG 2019, 111 Heft 4 v. 15.10.2019

Angehörige der Gesundheitsberufe sind trotz grundsätzlich bestehender Verschwiegenheitspflicht unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Im folgenden Beitrag werden die Neuerungen dargestellt, die das Gewaltschutzgesetz 20191)1)BGBl I 105/2019. hinsichtlich der Anzeigepflicht für die verschiedenen Gesundheitsberufe gebracht hat.

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