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Legistischer Pflegefall? – Wenn aus dem "betreuten Wohnen" eine Pflegeeinrichtung wird

BeiträgeDr. Georg Grünstäudl*)*)Der Beitrag gibt ausschließlich die private Meinung des Autors wieder.ZfG 2019, 104 Heft 4 v. 15.10.2019

Der Betrieb einer Pflegeeinrichtung setzt im Gegensatz zum "betreuten Wohnen" eine Bewilligung oder Anzeige bei der Behörde voraus. In der niederösterreichischen Praxis gab es zuletzt Versuche, dies zu umgehen, indem ein vermeintlich "betreutes Wohnen" angeboten und dabei materiell der Leistungsumfang einer Pflegeeinrichtung erbracht wurde. Um solche Umgehungsversuche juristisch zu erfassen, werden im vorliegenden Beitrag die Merkmale einer Pflegeeinrichtung sowie jene des "betreuten Wohnens" definiert. Anhand einer Gesamtschau muss im Einzelfall ermittelt werden, ob die Einrichtung die strengen Voraussetzungen einer Pflegeeinrichtung erfüllen muss oder bewilligungsfrei als "betreutes Wohnen" betrieben werden kann.

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