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LVwG OÖ 18. 09. 2018, LVwG-000271 – Es ist ausreichend wenn ein im Anhang II der LMIV angeführtes Allergen nur einmal hervorgehoben wird

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2018, 175 Heft 4 v. 15.10.2018

LVwG OÖ 18. 09. 2018, LVwG-000271

1. Wenn ein Allergen in der Bezeichnung eines Lebensmittels enthalten ist, so muss dieses Allergen gem Art 21 Abs 1 UAbs 4 LMIV im Zutatenverzeichnis nicht mehr besonders hervorgehoben werden. Folge dessen ist beim Lebensmittel "Orangen-Senf-Sauce" im Zutatenverzeichnis der Stoff "Senfsaat" nicht zwingend hervorzuheben.

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