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Reiki-Behandlung versus ärztliche Tätigkeit

RechtsprechungSsc Dr. Friederike Bundschuh-RiesenederZfG 2018, 127 Heft 3 v. 15.9.2018

Ärztliche Tätigkeiten sind auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Behandlungen, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt werden. Eine auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen gegründete Tätigkeit wird nur dann ausgeübt, wenn die angewendete Methode ein gewisses Mindestmaß an Rationalität aufweist und für ihre Durchführung das typischerweise durch das Medizinstudium vermittelte umfassende Wissen erforderlich ist. Dies trifft auf Reiki-Behandlungen, die durch Energieübertragung mittels Auflegen der Hände auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit sowie die Stärkung der Selbstheilungskräfte und des Immunsystems des Klienten/der Klientin abzielen, nicht zu.

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