Im Jahr 2017 wurden die Bedingungen für die Opioid-Substitutionsbehandlungen (OST) grundlegend verbessert: Die neu gefassten Vorschriften der Suchtgiftverordnung stellen die Behandlungsbedürftigkeit opioid-abhängiger Menschen in den Vordergrund und berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse des einzelnen suchtkranken Patienten hinsichtlich Auswahl des am besten geeigneten Substitutionsmittels, Höhe der Dosis und Abgabemodus. Die behandelnden Ärzte haben sich grundsätzlich an der neu erarbeiteten Behandlungsleitlinie zu orientieren, können aber in begründeten Fällen davon abweichen, ohne Gefahr zu laufen, sich wegen vorschriftswidrigen Handelns gem § 27 Abs 1 SMG strafbar zu machen. Ergänzende Regelungen tragen dafür Sorge, dass schädlicher Beikonsum weiterer psychoaktiver Substanzen besser erkannt und darauf reagiert werden kann.