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"Öffentliche Stelle" im Sinne der DSGVO – Sein oder Nichtsein

BeiträgeMag. Reinhard HübelbauerZfG 2018, 9 Heft 1 v. 15.3.2018

Nach dem "Datenschutzgesetz neu" können gegen Behörden und öffentliche Stellen keine Geldstrafen wegen Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen verhängt werden. Dieser Beitrag untersucht, wann eine "öffentliche Stelle" nach dem Datenschutzgesetz bzw. der DSGVO vorliegt, ob öffentliche Krankenanstalten bzw. deren Rechtsträger von diesem Begriff umfasst sind und welche Folgen sich daraus ergeben.

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