Nach dem "Datenschutzgesetz neu" können gegen Behörden und öffentliche Stellen keine Geldstrafen wegen Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen verhängt werden. Dieser Beitrag untersucht, wann eine "öffentliche Stelle" nach dem Datenschutzgesetz bzw. der DSGVO vorliegt, ob öffentliche Krankenanstalten bzw. deren Rechtsträger von diesem Begriff umfasst sind und welche Folgen sich daraus ergeben.