Die heutige Gesellschaft wird in zunehmendem Maß vom Wunsch nach langanhaltender bzw. ewiger Schönheit bestimmt, weshalb es im Bereich der Schönheitsindustrie zur Entwicklung von immer neuen Verfahren zur Erreichung dieser Zielsetzungen kommt. Die nach diesen Zielen Strebenden lassen hierbei jedoch oftmals außer Acht, dass mit Verfahren dieser Art auch weitreichende Gefährdungen verbunden sein können, woraus sich wiederum die Notwendigkeit einer entsprechenden Regulierung dieses Segments ergibt. Dieser Notwendigkeit trägt nun das Gesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (kurz ÄsthOpG) Rechnung. Der folgende Beitrag widmet sich nun der Bestimmung des Anwendungsbereiches dieses Gesetzes, dabei vor allem in Abgrenzung zu jenem der Gewerbeordnung 1994.