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OGH 27. 9. 2017, 7 Ob 114/17s – Viertägige Frist des § 19 UbG tritt erst an dem Werktag ein, an dem die geschäftsordnungsgemäße Behandlung der Verständigung stattzufinden hat

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH und VfGH (Auswahl)ZfG 2017, 135 Heft 4 v. 15.10.2017

OGH 27. 9. 2017, 7 Ob 114/17s

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