OGH 26. 4. 2017, 7 Ob 46/17s
KINDESWOHL
1. Nach § 107 Abs 3 Z 2 AußStrG darf das Pflegschaftsgericht in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren als Maßnahme zur Sicherung des Kindeswohls ua die Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation anordnen, nicht jedoch die verpflichtende Teilnahme an Mediationssitzungen selbst.