Die vom Arzt der Allgemeinmedizin Dr. XY gehaltenen Vorträge im Rahmen von so genannten "Impfstammtischen" führen nicht zum Verlust seiner Vertrauenswürdigkeit als ärztliche Berufsausübungsvoraussetzung. Der Nachweis, dass Dr. XY die Berufspflichten seinen PatientInnen gegenüber verletzt habe, wurde nicht erbracht.
§ 4 ÄrzteG 1998, BGBl I 1998/169 idF BGBl I 2017/26