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OGH 29. 03. 2017, 7 Ob 19/17w – Nachsorgeeinrichtungen sind vom HeimAufG nicht umfasst

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwGZfG 2017, 58 Heft 2 v. 15.6.2017

OGH 29. 03. 2017, 7 Ob 19/17w

Nach § 2 Abs 2 HeimAufG ist das HeimAufG ua nicht auf Anstalten für geistig abnorme und entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher anzuwenden. Auch Nachsorgeeinrichtungen (einschließlich psychosozialer Dienste) und medizinisch-technische Dienste sind nicht vom HeimAufG erfasst.

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