OGH 25. 01. 2017, 7 Ob 199/16i – Freiheitsbeschränkungen nach dem HeimAufG nur, wenn grds Möglichkeit zur willkürlichen körperlichen (Fort-)Bewegung mit Ortsveränderung
1. Nach § 3 Abs 1 HeimAufG liegt eine Freiheitsbeschränkung vor, wenn eine Ortsveränderung einer betreuten oder gepflegten Person gegen oder ohne ihren Willen