Gesundheitsuntersuchungen von SexarbeiterInnen haben in Österreich eine lange Tradition. Seit 1. 1. 2016 ist eine neue Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit in Kraft, die zu einem Paradigmenwechsel führt: Aufklärungs- sowie Informationspflichten werden erstmals in den Vordergrund gestellt, Untersuchungsintervalle verlängert und die Terminologie angepasst.