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Reformen bei der Untersuchung von SexdienstleisterInnen

BeiträgeMag.a Esther AyaschZfG 2016, 113 Heft 4 v. 15.10.2016

Gesundheitsuntersuchungen von SexarbeiterInnen haben in Österreich eine lange Tradition. Seit 1. 1. 2016 ist eine neue Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit in Kraft, die zu einem Paradigmenwechsel führt: Aufklärungs- sowie Informationspflichten werden erstmals in den Vordergrund gestellt, Untersuchungsintervalle verlängert und die Terminologie angepasst.

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