Liebe Leserinnen und Leser!
Das Jahr 2016 und damit der 1. Jahrgang der Zeitschrift für Gesundheitsrecht neigt sich dem Ende zu. Wir freuen uns jedenfalls, wenn wir Sie auch 2017 weiterhin als Leser begrüßen dürfen.
In dieser Ausgabe wird der Bogen der Vielfalt wiederum weit gespannt. Sebastian Schwamberger untersucht die Konkurrenz zwischen § 146 und § 153d StGB. Schon eingangs seines Beitrags weist der Autor auf die wichtige Differenzierung zwischen diesen Normen – vor allem was die Strafhöhe und die Zuständigkeit betrifft – hin. Sodann werden beide Bestimmungen einzeln beleuchtet und in der Folge anhand von Beispielen die Abgrenzungsprobleme der beiden Paragraphen aufgezeigt. Schwamberger beschäftigt sich dabei mit der Frage, ob sich der Täter bei Anmeldungen beim falschen Dienstgeber nach § 146 oder nur nach § 153d StGB schuldig macht.