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OGH 25. 02. 2016, 9 Ob 76/15i – Kein Mitverschulden des Patienten wegen schuldhafter Herbeiführung seiner Behandlungsbedürftigkeit

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LandesverwaltungsgerichteZfG 2016, 86 Heft 3 v. 15.9.2016

OGH 25. 02. 2016, 9 Ob 76/15i

1. Erfolgt aus einer körperlichen Verletzung der Tod, so müssen nicht nur alle Kosten, sondern auch den Hinterbliebenen, für deren Unterhalt der Getötete nach dem Gesetze zu sorgen hatte, das, was ihnen dadurch entgangen ist, ersetzt werden (§ 1327 ABGB).

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