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OGH 17. 11. 2015, 14 Os 89/15t – Strafbarkeit bei gemischten Verhaltensweisen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LandesverwaltungsgerichteZfG 2016, 86 Heft 3 v. 15.9.2016

OGH 17. 11. 2015, 14 Os 89/15t

II. Die Gesundheitsbehandlung

HAFTUNG

Bei sogenannten gemischten Verhaltensweisen, nämlich solchen, bei denen Tun und Unterlassungshandlungen miteinander verwoben sind, muss eine Bewertung des Sachverhalts dahingehend erfolgen, ob aktives Tun oder Unterlassen als Ausschnitt herauszugreifen ist, der letztlich für die Bestrafung ausschlaggebend ist.

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