OLG Wien 21. 01. 2016, 34 R 104/15m
IV. Das Gesundheitsprodukt
Eine frühere Genehmigung eines Arzneimittels nimmt einer späteren Genehmigung einer patentgeschützten Verwendung nicht die Eigenschaft "erste Genehmigung" nach Art 3 lit d ESZ-VO, wenn sich die frühere Genehmigung auf Bereiche bezieht, die das Grundpatent nicht schützt.

