OGH 25. 02. 2016, 1 Ob 176/15m
Die Reihungsbestimmungen dienen dem Ziel, Planstellen nach möglichst sachlichen Kriterien zu besetzen. Die Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge als eines dieser Kriterien setzt voraus, dass ein Arzt durch eine Bewerbung sein Interesse an einer Kassenplanstelle zu erkennen gibt und aufrecht erhält. Gründe, warum

