Seit 1. 1. 2015 ist die Novelle des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes1) in Kraft. Gegenständlicher Beitrag erörtert die Hintergründe und erfolgten inhaltlichen Anpassungen, zeigt aber auch jene Bereiche auf, die noch näherer Auseinandersetzung bedürfen.
Aus aktuellem Anlass wird zudem auf den Geltungsbereich des KA-AZG hinsichtlich der in Österreich tätigen Notärzte eingegangen.

