OGH 21.01.2015, 3 Ob 142/14z
Sachwalter
Wenn durch eine Vorsorgevollmacht für die Besorgung der Angelegenheiten der behinderten Person im erforderlichen Ausmaß vorgesorgt worden ist (§ 268 Abs 2 ABGB), aber der im § 284g ABGB genannte Fall der Untätigkeit des Bevollmächtigten vorliegt, kann ausnahmsweise doch ein Sachwalter bestellt werden.

