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OGH 22.09.2015, 4 Ob 3/15t – Bemessung des "angemessenen Entgelts" nach § 150 Abs 1 PatentG 1970 bei Patentverletzung

RechtsprechungRechtsprechungsübersicht OGH 2015ZfG 2016, 28 Heft 1 v. 15.3.2016

OGH 22.09.2015, 4 Ob 3/15t

1. Immaterialgüterrechtliche Ansprüche auf das angemessene Entgelt nach § 150 Abs 1 PatentG 1970 haben nach ständiger Rechtsprechung eine bereicherungsrechtliche Grundlage. Schuldner des Anspruchs ist daher derjenige, der durch den Eingriff in das Patent einen Nutzen gezogen hat.

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