Mit 1.1.2005 wurde das Heilmittelverzeichnis durch den Erstattungskodex und die damit einhergehende Verfahrensordnung (VO-EKO) abgelöst. Damals stand die Reform unter der Vorgabe, Generika kostengünstiger anzubieten, um Raum für neuartige Produkte zu schaffen, Stichwort "Rascher Zugang zu Innovationen" zum europäischen Durchschnittspreis. Nach zehn Jahren hat das vielfach gefeierte Ampelsystem an Glanz verloren. Die Sozialversicherung kündigt Reformen im Bereich des Erstattungskodex an, die bis zum 1.1.2017 umgesetzt werden sollen. Am 1.1.2014 hat das Bundesverwaltungsgericht das Tribunal "Unabhängige Heilmittelkommission" abgelöst und damit neue Maßstäbe im Rechtsmittelverfahren in der Arzneimittelerstattung eingeführt. Besteht tatsächlich ein Reformbedarf oder soll der offensichtliche Finanzbedarf durch Kostendämpfungmaßnahmen im Bereich Heilmittel gedeckt werden?

