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Rs C-142/04, Urteil des EuGH vom 14.07.2005

EuroparechtZER 2006/289ZER 2006, 123 Heft 4 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Sofern die geltenden nationalen Rechtsbestimmungen Ergänzungsmaßnahmen iSd Art 4 der RL 92/51/EWG nicht vorsehen, so kann ein Mitgliedsstaat den Unionsbürgern infolge der unzureichenden Umsetzung der Richtlinie die aus den nationalen Bestimmungen resultierenden Einschränkungen nicht einwenden. Ebenso wenig kann er die Einhaltung der Richtlinienvorgaben fordern.

EuGH 14. 7.2005, Rs C-142/04 (Maria Aslanidou/Ypourgos Ygeias Pronoi-)

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