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Rs C-105/03, Urteil des EuGH vom 16.06.2005

EuroparechtZER 2006/230ZER 2006, 117 Heft 4 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Der EuGH nimmt zur Vernehmung unmündiger (potentieller) Missbrauchsopfer im Lichte der Vorgaben des Rahmenbeschlusses über die Stellung des Opfers im Strafverfahren Stellung und konkretisiert die Rechtswirkungen eines Rahmenbeschlusses.

EuGH 16. 6.2005, Rs C-105/03 (Maria Pupino)

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