Zusammenfassung: Der EuGH nimmt zur gebotenen Bestimmtheit des Streitgegenstands eines Vertragsverletzungsverfahrens und zur gemeinschaftsrechtskonformen Umsetzung einer Richtlinie ins nationale Recht Stellung.
EuGH 16. 6.2005, Rs C-456/03 (EG-Kommission/ltalienische Republik)

