Art 2 RL 77/388/EWG ; Art 4 RL 77/388/EWG ; Art 17 RL 77/388/EWG ; Art 18 RL 77/388/EWG ; Art 22 RL 77/388/EWG
Der Erwerb oder die Errichtung eines Wohngebäudes, das als Familienwohnsitz dienen soll, berechtigt trotz unternehmerischer Nutzung eines Raumes zum Vorsteuerabzug. Eine Ehegattengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit ist als Leistungsempfänger iSd der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie zu qualifizieren.

