Zusammenfassung: Der EuGH nimmt zur Anwendbarkeit des TRIP-Übereinkommens bei einer Kollision von Markenrechten Stellung und prüft die Schutzfähigkeit eines Handelsnamens,der weder registriert ist noch Verkehrsgeltung besitzt.
EuGH 16. 11. 2004, Rs C-245/02 ( Anheuser-Busch Inc./Budejovicki Budvar)

