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Rs C-245/02, Urteil des EuGH vom 16.11.2004

EuroparechtZER 2006/384ZER 2006, 25 Heft 1 v. 1.2.2006

Zusammenfassung: Der EuGH nimmt zur Anwendbarkeit des TRIP-Übereinkommens bei einer Kollision von Markenrechten Stellung und prüft die Schutzfähigkeit eines Handelsnamens,der weder registriert ist noch Verkehrsgeltung besitzt.

EuGH 16. 11. 2004, Rs C-245/02 ( Anheuser-Busch Inc./Budejovicki Budvar)

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