Der ausführliche Beitrag befaßt sich mit der Entscheidung Rs T-366/03 und T-235/04 des EuG, wo das Land Oberösterreich mittels dem oö Gentechnik- Verbotsgesetz 2002 ein Verbot von genetisch veränderten Organismen (im konkreten Fall Verbot des Anbaus von Saat- und Pflanzgut) durchsetzen wollte.

