Art 234 Abs 1 lit b EG; Art 50 Abs 6 TRIPS-Übereinkommen
Die Entscheidung befasst sich mit der Auslegung einer Bestimmung des TRIPS-Übereinkommens über den Unterlassungsanspruch des Inhabers bei Verletzung seiner Marke.
Art 234 Abs 1 lit b EG; Art 50 Abs 6 TRIPS-Übereinkommen
Die Entscheidung befasst sich mit der Auslegung einer Bestimmung des TRIPS-Übereinkommens über den Unterlassungsanspruch des Inhabers bei Verletzung seiner Marke.