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Rs C-169/99, Urteil des EuGH vom 13.09.2001: Hans Schwarzkopf GmbH & Co. KG / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

EuroparechtZER 2002/186ZER 2002, 26 Heft 1 v. 1.2.2002

Art 234 Abs 1 lit b EG; Art 6 Abs 1 lit d RL 93/35/EWG

Die Entscheidung befasst sich mit Rechtfertigungsgründen für die Anbringung der verkürzten Fassung der obligatorischen Warnhinweise für kosmetische Mittel.

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