Der Kl bezog nach der Mutter des Kindes Kinderbetreuungsgeld. Drei Tage vor Ablauf der Mindestbezugsdauer von 61 Tagen kam ein zweites Kind zur Welt. Fraglich war, ob der Vater bei Unterschreitung der 61 Tage durch die Geburt eines weiteren Kindes das bezogene Kinderbetreuungsgeld zur Gänze zurückzuzahlen hat.

