Die Kl bezieht eine Alterspension. Während des Bezugs erwarb sie Beitragsmonate der freiwilligen Versicherung aufgrund der Selbstversicherung gem § 18b ASVG, weil sie ihre Mutter pflegte. Fraglich war, ob ihr für diese Zeiten ein Höherversicherungsbetrag nach § 248c ASVG zustehe.

