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Herabsetzung der Versehrtenrente bei ursprünglich unrichtiger Gewährung - Beurteilungszeitpunkt

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2022/84ZAS-Judikatur 2022, 302 Heft 6 v. 16.11.2022

Der Kl wurde vom bekl UVTr im Jahr 2012 aufgrund eines Arbeitsunfalls eine Versehrtenrente in Höhe von 35 % der Vollrente zuerkannt. Tatsächlich betrug die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) damals bloß 10 %. In einem Vorprozess im Jahr 2015 war ihre Klage gegen eine Herabsetzung der Rente auf 25 % erfolgreich, da keine weitere Änderung der Unfallfolgen festgestellt wurde. Im Jahr 2021 setzte die Bekl die Rente auf 20 % herab, da sich die tatsächliche MdE gegenüber dem ursprünglichen Gewährungszeitpunkt um 5 % verringert hatte.

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