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Auch eine geringfügige Abweichung vom Aufteilungsverhältnis beim Partnerschaftsbonus maßgeblich

ZAS-JudikaturübersichtJudikaturMartin SonntagZAS-Judikatur 2022/86ZAS-Judikatur 2022, 302 Heft 6 v. 16.11.2022

Die beiden Kl bezogen Kinderbetreuungsgeld mit einer Aufteilung von 60,05 % zu 39,95 % und beantragten einen Partnerschaftsbonus. Ihr Antrag wurde abgewiesen, da diese Aufteilung außerhalb des gesetzlichen Rahmens von höchstens 60 % zu mindestens 40 % liege. Die Instanzgerichte gaben ihrer Klage statt, da die Abweichung nur geringfügig und eine kaufmännische Rundung gerechtfertigt sei.

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