Der Kl erlitt im Jahr 2014 in Deutschland einen Arbeitsunfall, aus dem eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in Höhe von 15 % ohne Leistungsanspruch verblieb. Im Jahr 2019 erlitt er in Österreich einen weiteren Arbeitsunfall mit einer MdE in derselben Höhe. Fraglich war, ob der in einem anderen MS anerkannte Arbeitsunfall einen Anspruch auf Gesamtrente begründet.

